Erneuerbare-Energien-Gesetz

Das „Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien“, kurz „Erneuerbare-Energien-Gesetz“ (EEG) ist ein Bundesgesetz der Bundesrepublik Deutschland, das in erster Fassung aus dem Jahr 2000 stammt. Die derzeit gültige Fassung trat 2012 in Kraft. Zweck des EEG ist es, im Interesse von Klima- und Umweltschutz eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu schaffen. Dabei sollen fossile Resourcen geschont und Technologien zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien gefördert werden. Gleichzeitig sollen die volkswirtschaftlichen Kosten auch durch die Einbeziehung externer Effekte verringert werden.

Anteil erneuerbarer Energien steigern
Erstes Ziel des EEG ist es, den Anteil der Stromversorgung aus erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2020 auf mindestens 35% zu erhöhen. Bis zum Jahr 2050 ist eine weitere, schrittweise Erhöhung auf mindestens 80% der Stromversorgung aus erneuerbaren Energien geplant.
Um diese Ziele zu erreichen, regelt das EEG die bevorzugte Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen in das deutsche Stromnetz, und Vergütungen und Prämien für die Erzeuger.

Energiearten
Als erneuerbare Energien bezeichnet das Gesetz Wasserkraft (einschließlich Gezeiten-, Wellen-, Salzgradienten- und Strömungsenergie), Windenergie, Geothermie (= Erdwärme), solare Strahlungsenergie sowie Energie aus Biomasse einschließlich Biogas, Biomethan, Deponiegas, Klärgas und Energie aus dem biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie.

Erneuerbare Energien haben Vorrang
Netzbetreiber werden durch das Gesetz verpflichtet, Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien und Grubengas unverzüglich und vorrangig an ihr Stromnetz anzuschließen. Falls notwendig – und wirtschaftlich zumutbar – müssen die Netzbetreiber ihre Stromnetze auch ausbauen, um den bevorrechtigten Strom aufnehmen zu können. Seit dem 01. Januar 2012 können die Hersteller von regenerativem Strom monatlich entscheiden, ob sie den Strom über das EEG vergüten lassen oder ihn selbst vermarkten wollen.

Lange Garantiezeiten
Die Vergütungssätze, die die Netzbetreiber an die Stromerzeuger zahlen müssen, sind durch das EEG für eine Laufzeit von 20 Jahren festgesetzt. Entsprechend der unterschiedlich hohen Kosten der verschiedenen Technologien für die Stromerzeugung, variieren auch die Vergütungssätze. Bei allen Technologien jedoch sinkt der Vergütungssatz jährlich um einen bestimmten Prozentsatz, sodass die Betreiber der Anlagen genötigt sind, nach und nach immer effizienter und kostengünstiger zu produzieren.

Kosten über Umlage refinanziert
Die Mehrkosten für den regenerativen Strom werden über die EEG-Umlage an die Endverbraucher weitergegeben. Sogenannten „stromintensiven Unternehmen“ räumt das Gesetz die Möglichkeit einer reduzierten EEG-Umlage ein.

Umweltschutz weltweit
Weltweit gibt es über sechzig Länder, die ähnliche Prinzipien zu Einspeisetarifen und Vorrangregelungen für Strom aus erneuerbaren Energien eingeführt haben. Dennoch gibt es Kritiker, die eine Modernisierung der konventionellen Kraftwerke und den ‚Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung’ für die effizientere Methode des Klimaschutzes halten.

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